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(C) pixabay - Martin Hradil

Bootsangelkarte

So bekommen Sie die Bootsangelkarten:

1. Bootsangelkarte vor Ort im Angelzentrum ausstellen lassen:

ACHTUNG:
Vom 20.04.2026 bis einschließlich dem 24.04.2026 ist eine Ausstellung der Bootsangelkarte vor Ort im Angelzentrum nicht möglich.
Bitte nutzen Sie in diesem Zeitraum ausschließlich die Online-Ausstellung.

Für die persönliche Erteilung vor Ort im Hamburger Angelzentrum erkundigen Sie sich bitte vorab über einen freien Termin – Kontaktdaten siehe unten.
Personalausweis und Fischereischein mitbringen!
Für die Vor-Ort-Ausstellung bezahlen sie jeweils eine Gebühr von 30,00 Euro für den Hafenbereich und für die Dove- und Gose-Elbe.  

Die Beantragung per E-Mail ist nicht mehr möglich.

2. Online-Ausstellung:

Für die Online-Ausstellung bezahlen Sie eine Gebühr von 15,00 Euro für den Hafenbereich und 15,00 Euro für die Dove- und Gose-Elbe.
Den Service erreichen Sie über den nachfolgenden Link oder QR-Code: 
» Hamburg Service: Erlaubnis zum Fischen vom Boot

QR Code Bootsangelkarte
© BUKEA

Bootsangelkarten

Die Bootsangelkarte Hafen/Elbe ist die Erlaubnis zum Angeln vom Boot im Geltungsbereich des Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes. Nicht inbegriffen sind die Alster, ihre Kanäle und Fleete, die Dove- und Gose-Elbe oberhalb der Tatenberger Schleuse, für die die schifffahrtspolizeiliche Zuständigkeit beim Bezirksamt Bergedorf liegt. Ebenfalls nicht inbegriffen ist die Stromelbe bis Geesthacht. Jeder Mitfahrende muss ebenfalls eine Bootsangelkarte auf seinen Namen kaufen.

Für die Alster, deren Kanäle und Fleete wird eine gesonderte Bootsangelkarte erteilt

Die Bootsangelkarte Dove-Elbe/Gose-Elbe gilt für folgende Hafenrandgewässer: Dove-Elbe, Gose-Elbe, Schleusengraben und Neuer Schleusengraben, Serrahn und Schiffwasser. Für diese Bootsangelkarte braucht nur der Bootsführer eine schifffahrtsrechtliche Erlaubnis. Jeder Angler an Bord benötigt hier eine Erlaubniskarte oder eine Gastkarte des Anglerverbands Hamburg.

Achtung! Alle aufgeführten Gewässer sind fischereirechtlich verpachtet. Es dürfen nur Mitglieder der Pachtvereine oder Gastkarten- und Angelerlaubniskartenbesitzer vom Boot aus angeln. Die jeweiligen Grenzen der Angelerlaubnis entnehmen sie bitte der Erlaubniskarte.

Beim Angeln vom Boot müssen Sie die Bootsangelkarte, den Fischereischein und den Fischereiabgabe-Nachweis mitführen.

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Öffnungszeiten Geschäftsstelle
Montag  9 - 16 Uhr
Dienstag
 9 - 18 Uhr
Mittwoch  9 - 16 Uhr
Donnerstag  9 - 18 Uhr
Freitag  9 - 16 Uhr
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